
Die Federal Tax Authority (FTA) der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) hat neue Richtlinien für die Anwendung der Mehrwertsteuer (MwSt.) auf Kryptowährungs-Mining-Operationen veröffentlicht. Obwohl das Mining von Kryptowährungen für den persönlichen Gebrauch weiterhin mehrwertsteuerfrei ist, unterliegen Dienstleistungen an Dritte dem üblichen Mehrwertsteuersatz von 5 %.
Erläuterungen zu steuerpflichtigen Bergbauaktivitäten
Die Methode, bei der spezielle Computer oder „Mining Rigs“ eingesetzt werden, um Blockchain-Transaktionen gegen Anreize zu verifizieren, wird laut FTA als Kryptowährungs-Mining bezeichnet. Die FTA gibt an, dass Mining für den persönlichen Gebrauch keine steuerpflichtige Ware ist und daher von der Mehrwertsteuer befreit ist.
Andererseits gelten Miner, die anderen für Rechenleistung oder Transaktionsvalidierung Gebühren berechnen, als steuerpflichtige Dienstleister. Da es einen identifizierbaren Empfänger und eine Zahlung für die Handlung gibt, unterliegen diese Dienstleistungen der Mehrwertsteuer.
Tipps für Bergleute zur Vorsteuerrückerstattung
Die Bestimmungen zur Vorsteuerrückerstattung wurden von der FTA ebenfalls klarer formuliert:
Persönlicher Bergbau: Da private Bergbauausgaben nicht mit steuerpflichtigen Lieferungen verknüpft sind, können sie nicht zur Vorsteuer erhoben werden. Beispiele für diese Ausgaben sind Hardware, Nebenkosten und Immobilien.
Mining durch Drittanbieter: Registrierte Bergleute, die für Dritte arbeiten, haben Anspruch auf eine Vorsteuererstattung für die Kosten, die ihnen für steuerpflichtige Tätigkeiten entstehen, sofern sie genaue Aufzeichnungen führen, einschließlich Steuerrechnungen.
Steuerliche Auswirkungen und Befreiungen für Gebietsfremde
Die FTA betonte, dass Dienstleistungen für nichtansässige Unternehmen unter der Voraussetzung der Erfüllung aller Bedingungen gemäß Artikel 31 des Kabinettsbeschlusses Nr. 52 aus dem Jahr 2017 mit XNUMX % besteuert werden können. Andererseits sind Unternehmen in den VAE, die Bergbaudienstleistungen von Nichtansässigen kaufen, verpflichtet, die mit diesen Transaktionen verbundene Mehrwertsteuer auszuweisen.
- Wichtige Lektionen für Krypto-Miner
- Auf private Bitcoin-Mining-Aktivitäten wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
- Steuern fallen auf Dienste an, die Dritten zur Verfügung gestellt werden, wie etwa Blockchain-Validierung oder Rechenleistung.
- Nur registrierte Bergleute, die einer steuerpflichtigen Tätigkeit nachgehen, haben Anspruch auf Vorsteuerabzug.
- Abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen können Transaktionen mit Nichtansässigen mit 0 % besteuert werden.
- Diese Maßnahme veranschaulicht die Bemühungen der VAE, die Bitcoin-Steuergesetze zu verbessern und gleichzeitig die Teilnehmer zu Klarheit und Compliance zu ermutigen.