
Die kürzlich von der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) herausgegebenen Leitlinien zum Liquid Staking haben bei institutionellen Anlegern vorsichtigen Optimismus ausgelöst, gleichzeitig aber ungelöste regulatorische und rechtliche Unsicherheiten offengelegt.
Am 5. August 2025 gab die Division of Corporation Finance der SEC eine Erklärung heraus, in der klargestellt wurde, dass bestimmte Liquid-Staking-Praktiken – insbesondere solche, bei denen Dienstleister rein administrative oder ministerielle Funktionen ausüben und eins-zu-eins-gedeckte Quittungstoken ausgeben – keine Wertpapierangebote im Sinne des Securities Act von 1933 oder des Exchange Act von 1934 darstellen.
Diese Erklärung ist jedoch ausdrücklich nicht bindend und stellt lediglich die Ansichten der Mitarbeiter der Abteilung dar, nicht die offizielle Position der Kommission selbst. Sie bleibt daher weiterhin Gegenstand von Auslegungen und möglichen rechtlichen Anfechtungen.
SEC-Kommissarin Caroline Crenshaw kritisierte die Leitlinien öffentlich, bezeichnete sie als „eher unklar als klarstellend“ und warnte, dass selbst geringfügige Abweichungen von den eng definierten Kriterien zu unterschiedlichen regulatorischen Behandlungen führen könnten.
Weitere Skepsis äußerte die ehemalige Stabschefin der SEC, Amanda Fischer, die Parallelen zwischen Liquid Staking und den Weiterverpfändungspraktiken zog, die während der Finanzkrise 2008 zur systemischen Instabilität beitrugen.
Über das Wertpapierrecht hinaus bleiben kritische Fragen zur Besteuerung offen. Eine der drängendsten Fragen ist, ob Staking-Prämien beim Erhalt oder bei der Veräußerung besteuert werden sollen. Diese Unsicherheit erschwert die Einhaltung der Vorschriften sowohl für private als auch für institutionelle Anleger, einschließlich ETF-Emittenten.
Darüber hinaus behindert der Status der Steuervorschriften für Grantor Trusts weiterhin die Integration von Staking-Strategien in börsengehandelte Fonds. Solange diese Fragen nicht geklärt sind, wird die Verbreitung von Staking-basierten Finanzprodukten in gängigen Anlageinstrumenten wahrscheinlich begrenzt bleiben.
Trotz dieser Komplexitäten stellen die Leitlinien der Mitarbeiter einen maßvollen Schritt nach vorn für die Einführung von Liquid Staking durch institutionelle Anleger dar. Sie unterstreichen jedoch auch die dringende Notwendigkeit umfassender regulatorischer Klarheit in Bezug auf Wertpapierklassifizierung, Steuerpolitik und Fondsstrukturierung.







